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Begleitperson für Lernfahrten: Voraussetzungen und Verantwortung

Wer darf dich auf Lernfahrten begleiten, was muss die Begleitperson wissen und wie teilt ihr die Verantwortung? Ein Überblick für die Schweiz.

Ohne Begleitperson keine Lernfahrt. Sie sitzt neben dir, beobachtet den Verkehr mit und greift ein, wenn es nötig wird. Damit das klappt, braucht es klare Voraussetzungen – und eine gute Absprache vor jeder Fahrt.

Wer darf begleiten?

  • Mindestens 23 Jahre alt
  • Seit mindestens drei Jahren im Besitz eines unbefristeten Führerausweises der entsprechenden Kategorie
  • Fahrtüchtig: nüchtern, ausgeruht, nicht abgelenkt

Was trägt die Begleitperson?

Die Begleitperson ist mitverantwortlich für die sichere Fahrt. Sie muss jederzeit eingreifen können – etwa mit der Handbremse oder einem klaren Kommando. Das Handy bleibt auch für sie in der Tasche.

Gute Absprache vor der Fahrt

Besprecht vor dem Losfahren, was ihr üben wollt, wo ihr fahrt und mit welchen kurzen Kommandos die Begleitperson Hinweise gibt. So bleibt es im Auto ruhig, und du kannst dich auf das Fahren konzentrieren.

Lernfahrcoach liefert für jede Übung einen eigenen Tipp für die Begleitperson – damit sie weiss, worauf sie achten soll, auch wenn ihre eigene Prüfung lange zurückliegt.

Beispielkarte · Abbiegen und VortrittRechtsvortrittRechtsvortritt an unmarkierten Kreuzungen erkennen und gewähren, ohne übervorsichtig zu bremsen.